um 19:00 Uhr im Haus am See in Büchenbach
Tagesordnung
TOP 1 |
Begrüßung und Totengedenken |
TOP 2 |
Verlesen des Protokoll der JHV 2019 |
TOP 3 |
Bericht 1. Vorstand |
TOP 4 |
Neuaufnahmen |
TOP 5 | Berichte |
a) Kassier | |
b) Revisoren | |
TOP 6 |
Entlastung der Vorstandschaft |
TOP 7 | Berichte |
a) Zuchtwart | |
b) Jugendobmann | |
c) Gerätewart | |
TOP 8 |
Neuwahlen |
TOP 9 |
Satzungsänderung |
TOP 10 |
Beitragserhöhung |
TOP 11 |
Anträge, Wünsche und Verschiedenes |
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder, bitten aber um corona-konform planen zu können, um Meldung, ob ihr kommen werdet.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit seiner Pressemitteilung Nr. 53/21 vom 28.04.2021 die präventive Aufstallpflicht für Geflügel landesweit aufgehoben. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallpflicht bei neuen Nachweisen von Geflügelgrippe.
Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts Roth, bestätigte auf Nachfrage, dass die Aufhebung der Stallpflicht am Freitag im Rother Amtsblatt veröffentlicht werde.
Für Kleinbetriebe gelten allerdings weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen.
Märkte und Ausstellungen sind somit (bis auf weiteres) auch wieder zulässig.
Das Landratsamt Roth hat mit Amtsblatt Nr. 15 vom 6. April 2021 das Sperr- und Beobachtungsgebiet im Landkreis Roth aufgehoben.
Die seit 02.03.2021 geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt bestehen.
Nach einem weiteren Fund einer HPAI-Infektion am 06.03.2021, dieses Mal in einem Geflügelbestand in Hofstetten (3 Gänse), weist das Landratsamt Roth am 08.03.2021 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet aus.
Betroffen sind hiervon Roth, Allersberg und Hilpoltstein mit folgenden Ortsteilen:
Roth: | Barnsdorf | Kiliansdorf | |
Belmbrach | Kupferhammer an der Roth | ||
Bernlohe | Leonhardsmühle | ||
Birkach | Obere Glasschleife | ||
Eckersmühlen | Obersteinbach an der Haide | ||
Eichelburg | Roth | ||
Eisenhammer an der Roth | Untersteinbach an der Haide | ||
Haimpfarrich | Wallersbach | ||
Heubühl | Wallesau | ||
Hofstetten | Zwiefelhof | ||
Hilpoltstein: |
Lösmühle | Allersberg: |
Grashof |
Stephansmühle | Polsdorf | ||
Weiherhaus | Fischhof | ||
Gebiet um die Freizeitanlage und den Sporthafen |
Desweiteren wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das die Gemeinden und/oder Ortsteile von Abenberg, Allersberg, Büchenbach, Georgensgmünd, Heideck, Hilpoltstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Roth, Schwanstetten, Thalmässing, Wendelstein, und gemeindefreie Gebiete in Abenberger Wald, Heidenberg und Soos umfasst. siehe Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth.
Auswirkungen auf unsere Hobbyhaltung
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Geflügelbestand ist unter Angabe der Anzahl und der Verwendung unverzüglich dem Veterinäramt zu melden |
(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet) |
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Geflügel, frisches Geflügelfleisch und Eier dürfen weder in den noch aus dem Betrieb gebracht werden |
(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet) |
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Transportverbot von gehaltenen Vögeln auf öffentlichen und privaten Straßen |
(gilt nur im Sperrgebiet) |
Die vollständige Auflistung aller geltenden Bestimmungen sind dem Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth zu entnehmen.
Nach heftigem Infektionsgeschehen in Norddeutschland breitet sich die Aviäre Influenza, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt, auch im südlichen Raum aus. Nach einigen Funden von mit HPAI infizierten Wildvögeln (Schwäne, Wildenten und Wildgänse) in Passau, Landsberg am Lech, Haßberge, Starnberg, Neuburg-Schrobenhausen und Erlangen-Höchstadt wurde am 03.03.2021 auch im Landkreis Roth eine Infektion mit HPAI bei Wildgänsen festgestellt. Das Landratsamt Roth erließ deshalb am 03.03.2021 eine allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel.
Auch für Hobbyhalter von Geflügel gilt daher seit dem 04.03.2021
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Haltung des Geflügels im Stall oder geschlossener Voliere |
(siehe Amtsblatt 06-2021 vom 03.03.2021 des Landkreises Roth) |
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Einhaltung der erweiterten Bio-Sicherheitsmaßnahmen |
(siehe Amtsblatt 04-2021 vom 02.02.2021 des Landkreises Roth) |
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bayernweites Fütterverbot für Wildvögel betroffen sind hiervon freilebende Hühnervögel, Gänsevögel,
Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige,
Schreitvögel
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(siehe Amtsblatt 04-2021 vom 02.02.2021 des Landkreises Roth) |
Gartenvögel dürfen weiterhin gefüttert werden!
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