um 19:00 Uhr im Haus am See in Büchenbach

 

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Totengedenken

TOP 2

Verlesen des Protokoll der JHV 2019

TOP 3

Bericht 1. Vorstand

TOP 4

Neuaufnahmen

TOP 5 Berichte
  a) Kassier
  b) Revisoren
   

TOP 6

Entlastung der Vorstandschaft

TOP 7 Berichte
  a) Zuchtwart
  b) Jugendobmann
  c) Gerätewart
   

TOP 8

Neuwahlen

TOP 9

Satzungsänderung

TOP 10

Beitragserhöhung

TOP 11

Anträge, Wünsche und Verschiedenes

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder, bitten aber um corona-konform planen zu können, um Meldung, ob ihr kommen werdet.

 

 

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit seiner Pressemitteilung Nr. 53/21 vom 28.04.2021 die präventive Aufstallpflicht für Geflügel landesweit aufgehoben. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallpflicht bei neuen Nachweisen von Geflügelgrippe.

Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts Roth, bestätigte auf Nachfrage, dass die Aufhebung der Stallpflicht am Freitag im Rother Amtsblatt veröffentlicht werde.

Für Kleinbetriebe gelten allerdings weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen.

Märkte und Ausstellungen sind somit (bis auf weiteres) auch wieder zulässig.

 

 

 

Das Landratsamt Roth hat mit Amtsblatt Nr. 15 vom 6. April 2021 das Sperr- und Beobachtungsgebiet im Landkreis Roth aufgehoben.

Die seit 02.03.2021 geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt bestehen.

 

 

Nach einem weiteren Fund einer HPAI-Infektion am 06.03.2021, dieses Mal in einem Geflügelbestand in Hofstetten (3 Gänse), weist das Landratsamt Roth am 08.03.2021 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet aus.

Betroffen sind hiervon Roth, Allersberg und Hilpoltstein mit folgenden Ortsteilen:

Roth: Barnsdorf Kiliansdorf 
  Belmbrach Kupferhammer an der Roth 
  Bernlohe Leonhardsmühle 
  Birkach Obere Glasschleife 
  Eckersmühlen Obersteinbach an der Haide 
  Eichelburg Roth 
  Eisenhammer an der Roth                     Untersteinbach an der Haide 
  Haimpfarrich Wallersbach 
  Heubühl Wallesau 
  Hofstetten Zwiefelhof 
      
Hilpoltstein: 
Lösmühle Allersberg:  
Grashof
  Stephansmühle   Polsdorf
  Weiherhaus   Fischhof
  Gebiet um die Freizeitanlage und den Sporthafen    


Desweiteren wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das die Gemeinden und/oder Ortsteile von Abenberg, Allersberg, Büchenbach, Georgensgmünd, Heideck, Hilpoltstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Roth, Schwanstetten, Thalmässing, Wendelstein, und gemeindefreie Gebiete in Abenberger Wald, Heidenberg und Soos umfasst. siehe Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth.

 

Auswirkungen auf unsere Hobbyhaltung



Geflügelbestand ist unter Angabe der Anzahl und der Verwendung
unverzüglich dem Veterinäramt zu melden

(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet)
*

Geflügel, frisches Geflügelfleisch und Eier
dürfen weder in den noch aus dem Betrieb gebracht werden

(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet)
*

Transportverbot von gehaltenen Vögeln
auf öffentlichen und privaten Straßen
(gilt nur im Sperrgebiet)


Die vollständige Auflistung aller geltenden Bestimmungen sind dem Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth zu entnehmen.

 

 

Nach heftigem Infektionsgeschehen in Norddeutschland breitet sich die Aviäre Influenza, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt, auch im südlichen Raum aus. Nach einigen Funden von mit HPAI infizierten Wildvögeln (Schwäne, Wildenten und Wildgänse) in Passau, Landsberg am Lech, Haßberge, Starnberg, Neuburg-Schrobenhausen und Erlangen-Höchstadt wurde am 03.03.2021 auch im Landkreis Roth eine Infektion mit HPAI bei Wildgänsen festgestellt. Das Landratsamt Roth erließ deshalb am 03.03.2021 eine allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel.

Auch für Hobbyhalter von Geflügel gilt daher seit dem 04.03.2021

*


Haltung des Geflügels
im Stall oder geschlossener Voliere

(siehe Amtsblatt 06-2021 vom 03.03.2021
des Landkreises Roth)

*


Einhaltung der erweiterten Bio-Sicherheitsmaßnahmen


(siehe Amtsblatt 04-2021 vom 02.02.2021
des Landkreises Roth)

*




bayernweites Fütterverbot für Wildvögel
betroffen sind hiervon freilebende Hühnervögel, Gänsevögel, 
Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige,
Schreitvögel

(siehe Amtsblatt 04-2021 vom 02.02.2021
des Landkreises Roth)



     

   Gartenvögel dürfen weiterhin gefüttert werden!